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Segway Schweiz

Eichzun 4
3800 Unterseen

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Strassenzulassung
 

Segway PT ist dem leichten E-Bike gleichgestellt

Seit 1. Juni 2015 ist der Segway PT in der Schweiz als Motorfahrrad (Mofa) und wird dem leichten E-Bike gleichgestellt. Somit darf der Stehroller ausgerüstet mit dem Swiss Road Kit die gesamte Velo-Infrastruktur und damit nützliche urbane Abkürzungen sowie verkehrsberuhigte Verkehrsflächen befahren. Da die Ausrüstung des Swiss Road Kits auch die Beleuchtung umfasst, ist dies auch nachts problemlos möglich. Ferner gilt eine tiefere Altersgrenze: der Segway PT darf ab 14 Jahren mit Mofa-Ausweiss und kann ab 16 Jahren ohne Führerschein gefahren werden.

Die Verkehrserleichterungen ab 1. Juni 2015 im Überblick:

  • Zulassung in der Kategorie der Motorfahrräder (Mofa)
  • Ab 14 Jahre mit Mofa-Ausweis, ab 16 Jahre kein Ausweis erforderlich
  • Benutzung sämtlicher Velo-Verkehrsflächen
  • Die periodische Motorfahrzeugkontrolle entfällt

Das Swiss Road Kit beinhaltet:

  • Vorder- und Rücklicht
  • Segway Parkständer
  • Kontrollschildhalterung
  • Rahmen für Befestigung Licht und Kontrollschildhalterung (nur bei PT i2)
  • Homologation mit EMV-Gutachten
  • Dokumente für die Strassenzulassung (Immatrikulation)
  • Original Schweizer Garantie

Für Fahrzeuge bis 20 km/h besteht keine gesetzliche Pflicht zum Tragen eines Helms. Segway Schweiz empfiehlt dies jedoch zu Ihrer persönlichen Sicherheit.

Informationen für bestehende Fahrzeughalter

Wenn Sie einen Segway PT besitzen, dann haben Sie folgende Möglichkeiten: ·       

  • Sie belassen das Fahrzeug als Kleinmotorrad immatrikuliert; die neuen Verkehrserleichterungen können nicht angewendet werden ·        
  • Sie wollen von den Verkehrserleichterungen profitieren und nehmen eine Umklassierung zum Mofa vor

Allenfalls wurden Sie von Ihrem Strassenverkehrsamt bereits angeschrieben und über Ihre Möglichkeiten aufgeklärt. Ansonsten sollten Sie problemlos via Schalter oder Postweg die Umklassierung bei Ihrem Strassenverkehrsamt vom Kleinmotorrad zum Mofa vornehmen können. 

Wenn der durch uns erworbene Segway PT vor 2013 immatrikuliert wurde, dann kann im neuen Fahrzeugausweis auf die aktualisierte Typengenehmigung referenziert werden. in der Regel ist hierfür ein Konformitätsschreiben bzw. eine Einverständniserklärung an das Strassenverkehrsamt Voraussetzung, was wir unseren Kunden gerne ausstellen.

Bei der Umklassierung zum Mofa ändert auch die Versicherung. Informationen hierzu haben wir Ihnen nachstehend aufbereitet. Für die meisten unserer Kunden ändert auch das Format des Kontrollschildes, sodass das Swiss Road Kit anzupassen ist. Informationen hierzu finden Sie weiter unten.